Förderprogramm: Stadtwerke Eichstätt - CO2-Minderungsprogramm, Regenerative Energieerzeugungsanlagen


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau regenerativer Energieerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bestands- oder Neukund*innen der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH für mindestens zwei Jahre.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der Investitionskosten, maximal 500 Euro je Anlage inkl. Mehrwertsteuer.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt über zwei Jahre als Gutschrift auf die Stromrechnung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Eichstätt
Gundekarstraße 2
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/6005-48 oder -35
E-Mail-Adresse: service@stadtwerke-eichstaett.de
Internet: www.stadtwerke-eichstaett.de

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