Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Elektromobilität


Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich folgende Vorhaben mit Batterie-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieben (sowohl im Rahmen der Selbstnutzung durch die/den Antragstellenden, als auch im Rahmen der Vermietung und Verpachtung an Antragsberechtigte):

  • Erwerb von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft), Ausnahme: Leasingfinanzierungen
  • Umrüstung von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen auf die o. g. Antriebe
  • mit diesen Technologien zusammenhängende Investitionen (z. B. Batterietechnik, Lade- oder Tankstelleninfrastruktur und damit zusammenhängende PV-Anlagen [ohne EEG- Vergütung] sowie begleitende Kosten (z. B. Speicher, Dachkonstruktion) und
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ggf. mit dazugehörigen Betriebsmittelbedarfen (z. B. Batterieentwicklung, Energiespeicherung).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen1, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Ratendarlehen gewährt und zu 100 Prozent ausgezahlt.
  • Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Höchstbetrag beträgt bis 10 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre beziehungsweise 4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre.
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit.
  • Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4800
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

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