Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Elektromobilität


Was wird gefördert?

Förderfähige sind grundsätzlich:

  • Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (Ausnahme: Leasingfinanzierungen),
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik) und
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründer*innen, mittelständische Unternehmen, kommunale Unternehmen (Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 Prozent), gemeinnützige Unternehmen und Angehörige der freien Berufe.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Ratendarlehen gewährt und zu 100 Prozent ausgezahlt.
  • Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Höchstbetrag beträgt bis 10 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre beziehungsweise 4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre.
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit.
  • Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4800
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

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