Förderprogramm: Stadt Würzburg - Photovoltaik
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Photovoltaik Vollbelegung
- Innovative Photovoltaikanwendung (PV/Gründach/Fassaden, Photovoltaik und Denkmalschutz, Mieterstrom)
- Balkon- / Steckersolaranlage (Micro-PV-Anlage)
- Mieterstrom.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haus-/Wohnungseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte sowie Mieter*innen (soweit ein Nachweis vorliegt, dass die Zustimmung der Vermieterin / des Vermieters zur Durchführung der Maßnahmen vorliegt).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:- Photovoltaik-Dachvollbellegung: Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 Euro pro kWp unterstützt. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro.
- Innovative Photovoltaikanwendung
- Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade: Der Zuschuss beträgt jeweils je installierter Anlagenleistung 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro.
- Photovoltaik mit Denkmalschutz: Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 Euro/kWp gefördert.
- Bei Vollbelegung wird ein Bonus von 50 Euro/kWp (für die darüber hinausgehende Leistung) bis maximal 500 Euro gewährt.
- Micro-PV-Anlagen: Der Zuschuss beträgt pauschal 200 Euro.
- Gefördert werden Mieterstromprojekte pauschal mit 2.000 Euro. Zudem erfolgt eine Förderung bezogen auf die installierte Anlagenleistung mit 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4.000 Euro (ohne den Pauschalbetrag).
- Die Fördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
- Unter Berücksichtigung aller Fördermittel von Bund, Land und Kommune darf die Förderung jedoch maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Würzburg
Energie- und Klimazentrum (EKZ) - Gebäude, Energie und Effizienz
Marktplatz 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931/37 2746
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe