Förderprogramm: Stadt Würzburg - Photovoltaik


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Photovoltaik Vollbelegung
  • Innovative Photovoltaikanwendung (PV/Gründach/Fassaden, Photovoltaik und Denkmalschutz, Mieterstrom)
  • Balkon- / Steckersolaranlage (Micro-PV-Anlage)
  • Mieterstrom.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Haus-/Wohnungseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte sowie Mieter*innen (soweit ein Nachweis vorliegt, dass die Zustimmung der Vermieterin / des Vermieters zur Durchführung der Maßnahmen vorliegt).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Photovoltaik-Dachvollbellegung: Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 Euro pro kWp unterstützt. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro.
  • Innovative Photovoltaikanwendung
    • Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade: Der Zuschuss beträgt jeweils je installierter Anlagenleistung 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro.
    • Photovoltaik mit Denkmalschutz: Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 Euro/kWp gefördert.
    • Bei Vollbelegung wird ein Bonus von 50 Euro/kWp (für die darüber hinausgehende Leistung) bis maximal 500 Euro gewährt.
  • Micro-PV-Anlagen: Der Zuschuss beträgt pauschal 200 Euro.
  • Gefördert werden Mieterstromprojekte pauschal mit 2.000 Euro. Zudem erfolgt eine Förderung bezogen auf die installierte Anlagenleistung mit 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4.000 Euro (ohne den Pauschalbetrag).
Kumulierung:
  • Die Fördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
  • Unter Berücksichtigung aller Fördermittel von Bund, Land und Kommune darf die Förderung jedoch maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Würzburg
Energie- und Klimazentrum (EKZ) - Gebäude, Energie und Effizienz
Marktplatz 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931/37 2746
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"