Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm Umweltfreundlich mobil


Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • die Anschaffung oder das Leasing ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, ab Werk ausgestattete wasserstoffbetriebene Elektrofahrzeuge (Brennstoffzellenfahrzeuge) sowie ab Werk ausgestattete Hybridfahrzeuge
  • die Anschaffung folgender Lastenräder oder Lastenanhänger:
    • ab Werk ausgestattete Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometer pro Stunde und einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
    • ab Werk ausgestattete muskelbetriebene Lastenräder mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
    • ab Werk ausgestattete Lastenanhänger für Fahrräder oder Pedelecs mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
  • die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit einem oder mehreren Ladepunkten.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen im Stadtkreis Heidelberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • die Förderung für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von maximal 150 Kilowatt erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro pro Fahrzeug.
  • die Förderung für wasserstoffbetriebene Elektrofahrzeuge erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 10.000 Euro pro Fahrzeug, die Förderung für Hybridfahrzeuge erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug.
  • die Förderung bei Anschaffung eines gebrauchten batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs, Hybridfahrzeugs und Erdgasfahrzeugs erfolgt in Höhe von 400 Euro pro Fahrzeug. Die Förderung bei Anschaffung eines gebrauchten wasserstoffbetriebenen Elektrofahrzeugs erfolgt in Höhe von 4.000 Euro pro Fahrzeug.
  • Die Förderung bei Anschaffung eines Lastenrads oder Lastenanhängers erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten. Es gelten folgende Höchstbeträge:
    • die Förderung für Elektro-Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von bis zu 500 Euro pro Fahrzeug.
    • die Förderung für muskelbetriebene Lastenräder erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von bis zu 300 Euro pro Fahrzeug
    • die Förderung für Lastenanhänger erfolgt bei Anschaffung eines Neufahrzeuges in Höhe von bis zu 100 Euro pro Fahrzeug.
  • Ladeinfrastruktur: Die Förderung bei Installation einer privaten Ladestation durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgt in Form einer einmaligen Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder Bundes) ist zulässig, solange die Ko-Förderung der Stadt nicht zu einer Reduzierung der Fördermittel des Dritten führt.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Dr. Raino Winkler, Astrid Damer
Telefon: 06221/58-18240, -18160
E-Mail-Adresse: raino.winkler@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

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