Förderprogramm: SpreeGas - Heizungsförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung von einem anderen Energieträger auf Erdgas bzw. im Rahmen einer Heizungsmodernisierung der Einbau von Erdgas-Brennwerttechnik (BWT), einer Gas-Wärmepumpe oder einer Mikro-KWK-Anlage mit Gasantrieb.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind SpreeGas-Kund*innen mit einem gültigen Gasliefervertrag im NetzgebietSpree-Niederlausitz.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 300 Euro.
  • Wird gleichzeitig die gesamte Öltankanlage oder ein Flüssiggastank durch innovative Heiztechnologie mit Erdgas ersetzt, wird ein Extra-Bonus von 200 Euro gewährt.
  • Voraussetzung: Gasliefervertrag über 36 Monate

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

SpreeGas
Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Telefon: 0355/7822-0
Fax: 0355/7822-105
E-Mail-Adresse: post@spreegas.de
Internet: www.spreegas.de

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