Förderprogramm: SpreeGas - Heizungsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung von einem anderen Energieträger auf Erdgas bzw. im Rahmen einer Heizungsmodernisierung der Einbau von Erdgas-Brennwerttechnik (BWT), einer Gas-Wärmepumpe oder einer Mikro-KWK-Anlage mit Gasantrieb.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind SpreeGas-Kund*innen mit einem gültigen Gasliefervertrag im NetzgebietSpree-Niederlausitz.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 300 Euro.
- Wird gleichzeitig die gesamte Öltankanlage oder ein Flüssiggastank durch innovative Heiztechnologie mit Erdgas ersetzt, wird ein Extra-Bonus von 200 Euro gewährt.
- Voraussetzung: Gasliefervertrag über 36 Monate
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
SpreeGas
Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
Telefon: 0355/7822-0
Fax: 0355/7822-105
E-Mail-Adresse: post@spreegas.de
Internet: www.spreegas.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Wärmepumpe | BHKW | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser