Förderprogramm: Stadtwerke Schwerin GmbH - Elektromobilität


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Wallboxen
  • Pedelecs und E-Bikes sowie elektrischen Lastenfahrräder.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Antragsteller*innen, die den Wohn- oder Firmensitz in Schwerin haben. Der/die Antragstellende ist zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung sowie mindestens ein weiteres Jahr Kund*in der Stadtwerke Schwerin.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für die Wallbox beträgt 10 Prozent der Kaufsumme (maximal 200 Euro) ohne Zusatzaufwände und Installationskosten.
  • Pedelecs und E-Bikes sowie elektrischen Lastenfahrräder: Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent des reinen Kaufpreises (maximal 300 Euro), ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung wie zum Beispiel Helm oder Ersatzakku. Gefördert werden maximal zwei Fahrräder pro Kunde.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Vertrieb
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Telefon: 0385/633-1283
Fax: 0385/633-1282
E-Mail-Adresse: vertrieb@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de

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