Förderprogramm: KfW - KfW-Umwelt­programm (240, 241)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume zu stärken oder die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a.:

  • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung: Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, zum Beispiel Verringerung des Materialausschusses, Optimierung des Produktionsverfahrens hinsichtlich der Menge des eingesetzten Materials und davon ausgehenden Umweltauswirkungen. Hierzu zählen auch Produktionsverfahren, die indirekt zu einer Ressourcenschonung in der Lieferkette führen.
  • Umweltfreundlicher Verkehr:
    • Erwerb von gewerblich genutzten Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Zweiräder, Nutzfahrzeuge inklusive Busse), die rein batterieelektrisch oder mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben werden
    • Erwerb von alternativen Antrieben im Schienenverkehr für nicht oder nur teilweise elektrifizierte Strecken, die die Kohlenstoffdioxid-Emissionen der Fahrzeuge erheblich mindern, beispielsweise Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
    • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • freiberuflich arbeitende Personen
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 MillionenEuro pro Vorhaben.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9001
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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