Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Elektromobilität


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Kauf eines Elektrorollers oder eines Lastenrades mit Elektrounterstützung bei Verwendung von Ökostrom bzw. Eigenstrom.
  • Es werden nur Neufahrzeuge einschließlich Vorführ­fahrzeuge gefördert, keine Gebrauchtfahrzeuge.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken sowie Elektrofahrzeugen, die im Gebiet der Stadt Friedrichshafen registriert sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüssen werden gewährt:
  • Elektroroller: 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro
  • Lastenrad: 20 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro.
  • Bei Gewerbetreibenden können bis zu zwei Lastenräder und zwei Elektro­roller sowie ein Elektroauto gefördert werden, ausgenommen städtische Beteiligungs­ und Stiftungsgesellschaften.
  • Als Nachweis ist der Kauf­/Leasingvertrag mit Zahlungsbelegen und ein Stromvertrag mit Ökostrom­Tarif für das Fahrzeug oder eine Bestätigung der Eigenstromversorgung vorzulegen.
Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen

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