Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien


Was wird gefördert?

Gefördert wird pro Haushalt einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützen Lastenrades (E-Lastenrad).


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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltagsleben ändern wollen und Wege suchen, ohne Auto oder Zweitwagen auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein E-Lastenrad gefördert. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz in Stuttgart
  • Mindestens ein Kind im eigenen Haushalt (bis 18 Jahre)
  • Einwilligung zum Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten E-Lastenrad.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Kauf oder das Leasing eines E-Lastenrades wird mit einer Grundförderung von 600 Euro gefördert.
  • 500 Euro werden nach drei Jahren als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde.
  • Der/die Zuwendungsempfänger*in verpflichtet sich, das geförderte E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität
70161 Stuttgart
Fax: 0711/216-60755
E-Mail-Adresse: lastenrad@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

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