Förderprogramm: Stadt Limburg - Förderprogramm Elektromobilität 'Limburg elektrisiert'
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Lastenräder mit und ohne E-Antrieb
- Fahrradanhänger
- Fahrradgaragen
- L1e bis L4e (2- und 3- rädrige Leichtfahrzeuge)
- L5e bis L7e (3- und 4- rädrige Leichtfahrzeuge)
- Gebrauchtfahrzeuge M1 und N1
- Ladeinfrastruktur.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt für Fahrzeuge und Fahrradanhänger sind
- Gewerbebetriebe und Unternehmen sowie freiberuflich tätige Personen mit Sitz oder Nieerlassung im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Limburg a. d. Lahn
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Limburg a. d. Lahn
- Antragsberechtigt für Ladeinfrastruktur sind
- Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Gewerbetreibende unabhängig von der Rechtsform sowie freiberuflich tätige Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
- Antragsberechtigt für Fahrradgaragen sind
- Privatpersonen, die Eigentümer eines 1- oder 2-Familienhauses im Bestand, bei dem die geförderte Fahrradgarage errichtet werden soll, im Stadtgebiet Limburg a. d. Lahn sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderhöhe liegt bei bis zu 25 Prozent der Nettokosten.
- Für die verschiedenen Komponeten gibt es maximale Förderhöhen zwischen 500 und 1.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Ökobonus.
- Private und gewerbliche Fahrzeuge können gefördert werden.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben noch keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen des Bundes bzw. des Landes Hessen beantragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche Förderung gestellt werden darf.
- Das geplante Vorhaben kann nur einmal aus Mitteln der Kreisstadt Limburg gefördert werden, eine weitere Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Büro 1. Stadtrat
Werner-Senger-Straße 10
65549 Limburg
Telefon: 06431/203-261
E-Mail-Adresse: alexandra.haller@stadt.limburg.de
Internet: www.limburg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe