Förderprogramm: Hessen - Förderung von Elektrobussen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von Elektrobussen und der Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8m), Solobusse und Gelenkbusse.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
  • Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionsausgaben beantragt werden.
  • Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung.
  • Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Dirk Säuberlich, Alina Riepshoff
Telefon: 0611/95017-8906, -8957
Fax: 0611/95017-58906, -58957
E-Mail-Adresse: dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
Internet: www.innovationsfoerderung-hessen.de

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