Förderprogramm: Saarland - Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)


Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • Pedelecs
  • Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
  • Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
  • Fahrradabstellanlagen mit mindestens sechs Stellplätzen
  • Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
  • Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der eigenen Verwaltung) zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
  • Kommunen
  • Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
  • Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.
Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Die Förderung für Pedelecs beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 500 Euro.
  • Die Förderung für Cargobikes ohne Elektroantrieb beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 500 Euro.
  • Die Förderung für Cargobikes mit Elektroantrieb beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro.
  • Die Förderung für Service- und Reparatur-Stationen für den Radverkehr beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 8.000 Euro.
  • Die Förderung von Fahrradabstellanlagen mit mindestens sechs Stellplätzen beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 40.000 Euro pro Anlage.
  • Die Förderung von Auf- oder Nachrüstungen bestehender Fahrradabstellanlagen gbeträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro.
  • Die Förderung für einzelne Ladeeinrichtungen, wie z. B. Ladesäule, Lade-Boards, Wall-Box, für Pedelecs an Fahrradabstellanlagen beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro pro Anlage.
  • Die Förderung von innovativen Projekten (Pilot-, Demonstrations- bzw. Modellvorhaben inkl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen) beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 50.000 Euro.
  • Die Förderung von Radverkehrskonzepten beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 50.000 Euro.
Kumulierung: Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Landes ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Referat A/4 – Zuwendungen, Vergaberecht, EU-Beihilfenrecht –
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-1426
E-Mail-Adresse: fahrrad@umwelt.saarland.de
Internet: www.saarland.de

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