Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Elektrofahrzeuge


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird bei Elektro-Autos der Erwerb von Neuwägen, Tageszulassungen und Jahreswägen förderfähig. Fördervoraussetzung ist die ausschließlich private Nutzung des Elektro-Fahrzeuges.
  • Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von mindestens zwei kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude errichtet wird.
  • Gefördert wird der Kauf eines neuen Elektro-Rollers. Die Mindestleistung muss 1.200 Watt betragen. Der Elektro-Roller darf ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen sein.
  • Gefördert wird der Kauf eines neuen Elektro-Fahrrades. Pro Kalenderjahr werden maximal 150 Fahrräder gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt:
  • Elektro-Auto: bei Anschaffungskosten bis 20.000 Euro brutto 1.000 Euro und bei Anschaffungskosten ab 20.000 Euro brutto 1.500 Euro
  • Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaikanlage: 500 Euro
  • Elektroroller. 250 Euro
  • Elektrofahrräder: 100 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

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