Förderprogramm: Land Bayern - WEG-Modernisierungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind. Die dabei zu beachtenden technischen Mindestanforderungen sind in den BEG WG oder BEG EM geregelt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen, für die nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Wohnungseigentum an dem zu fördernden Gebäude begründet wurde, vertreten durch den/die bestellte/n Verwalter*in.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen beträgt bis zu 85 Prozent den der Förderzusage zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.
  • Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
  • Das Darlehen ist nach dem ersten tilgungsfreien Jahr innerhalb der 10-jährigen Laufzeit in gleich hohen monatlichen Annuitäten vollständig zu tilgen (Volltilgerdarlehen). Darüber hinaus kann eine Sondertilgung in Höhe des Investitionskostenzuschusses nach BEG WG oder BEG EM als einmalige Sondertilgung eingesetzt werden.
  • Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen angemessenen Eigenkapitalanteil von mindestens 15 Prozent der der Bewilligung (Förderentscheidung) zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten zu erbringen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Brienner Straße 22
80333 München
Telefon: 089/2171-23322
E-Mail-Adresse: 9121@bayernlabo.de
Internet: www.bayernlabo.de

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