Förderprogramm: Niedersachsen - Allgemeine Mietwohnraumförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehenshöhe beträgt für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages - davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Die Darlehenshöhe beträgt Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen) bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent.
  • Die Bemessung des Darlehens ist Abhängig von der Mietenstufe:
    • Mietenstufe I = 4.650 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
    • Mietenstufe II u. III = 4.850 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
    • Mietenstufe IV bis VI = 5.040 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche.
  • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro wird für jede barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2 gewährt.
  • Die Zinsen betragen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG: Jahr 1 bis 35: 0 Prozent und ab Jahr 36: marktüblich.
  • Die Tilung beträgt Tilgung für 1 bis 35 Jahre 1,25 Prozent, ab Jahr 36 bzw. 31 mindestens 2,5 Prozent. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 42 Jahre.
Es besteht eine Mietpreisbindung und Zweckbestimmung nach Abschluss der Maßnahmen. Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Wohnraumförderungsstellen
(Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde)

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"