Förderprogramm: Saarland - Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Finanziert werden auch, gemäß den technischen Mindestanforderungen der KfW, alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
  • Ebenso Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (unter Einbindung der Verwaltung), die Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen an ihrem Gemeinschaftseigentum finanzieren möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen je Wohnungseigentümergemeinschaft ohne grundpfandrechtliche Besicherung.
  • Der Umfang der Förderung entspricht den Programmbestimmungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen die aktuellen technischen Mindestanforderungen der KfW-Programme erfüllen, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist und das Investitionsobjekt sich im Saarland befindet.

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

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