Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH WEGfinanz


Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von privaten Wohnungseigentümer*innen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es muss eine Beratung hinsichtlich des Modernisierungs- und/oder Sanierungsvorhabens auf der Eigentümerversammlung erfolgen.
  • Das Darlehen beträgt zwischen 5.000 Euro und maximal 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer*in.
  • Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.
  • Die Auszahlung erfolgt bei Beginn des Vorhabens.
  • Das Honorar beträgt gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten inkl. Mehrwertsteuer (förderfähig und von der Wohnungseigentümergemeinschaft mitfinanzierbar):
    • 1 bis 5 Wohneinheiten: 1.500 Euro Honorar inkl. MwSt.
    • 6 bis 10 Wohneinheiten: 3.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
    • 11 bis 20 Wohneinheiten: 5.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
    • 21 bis 50 Wohneinheiten: 10.000 Euro Honorar inkl. MwSt.
    • ab 51 Wohneinheiten: 15.000 Euro Honorar inkl. MwSt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

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