Förderprogramm: Pro Passivhaus e.V. - Passivhaus-Förderung


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden ausschließlich privater Passivhausprojekte, die Wohnzwecken dienen.
  • Gefördert werden können neben Neubauten auch energetische Sanierungen zum Passivhausstandard oder EnerPHit-Sanierungen.
  • Gefördert werden Passivhäuser gemäß Definition des Passivhaus Instituts Darmstadt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Bauverantwortliche.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten kann ein Objekt mit einmalig 750 Euro gefördert werden.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf das Konto der/des Antragstellenden.
  • Die folgenden Informationen müssen für eine Förderung bei Antragstellung eingereicht (mit Hilfe des Webformulars hochgeladen) werden:
    • Angaben der wichtigsten Gebäudedaten
    • Angabe des Planers, der die Passivhausberechnung vornimmt
    • Berechnungen aus dem Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP)
    • Grafische Pläne (Außenansichten) oder Visualisierungen.
  • Der/die Antragstellende erklärt sich damit einverstanden, dass das Projekt auf der Website sowie in ggf. in gedruckten Veröffentlichungen von Pro Passivhaus e. V. gezeigt und mit einigen Informationen (Standort, Gebäudedaten, Kurzinformation) beschreiben werden darf.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständiges Finanzamt

Kontakt zum Fördergeber:

Pro Passivhaus e.V.
Brentanostraße 11
68199 Mannheim
Telefon: 0621/799 34 40
Fax: 0621/790 00 74
E-Mail-Adresse: info@propassivhaus.de
Internet: www.propassivhaus.de

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