Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Photovoltaikanlagen
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher von 2 bis 30 kWp Modulleistung, wenn diese im Stadtgebiet Neuburg installiert werden. Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen.
- Gefördert werden fest installierte, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik-Balkonanlagen) bis 800 Watt Wechselrichterleistung bestehend aus Modulen, Wechselrichter, Verkabelung und Stecker.
- Förderfähig sind von der Stadt Neuburg an der Donau anerkannte Bürgersolarkraftwerke, die sich im Stadtgebiet befinden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
- Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
- Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher: Der Förderbetrag beträgt 50 Euro je kWp Modulleistung (Gesamtförderbetrag maximal 400 Euro). Ein Kombinationsbonus wird gewährt, wenn gleichzeitig mit dem Erwerb eines Elektro-Autos eine Photovoltaikanlage von mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude errichtet wird.
- Photovoltaik-Balkonanlagen: Der Zuschuss beträgt 70 Euro.
- Bürgersolarkraftwerke: Der Förderbetrag beträgt 300 Euro.
- Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher ist nicht mit dem Kombinationsbonus Elektroauto und Photovoltaik und nicht mit der Förderung von Bürgersolarkraftwerken kumulierbar.
- Die Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen ist nicht mit der Förderung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher und Förderung Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Erwerb eines Elektro-Autos und Errichtung einer Photovoltaikanlage kumulierbar.
- Die Förderung der Beteiligung am Bürgersolarkraftwerk ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher oder mit dem Kombinationsbonus Elektro-Auto kumulierbar.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-2 19
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-3 29
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe