Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude – Kredit (263)
Was wird gefördert?
Förderfähig ist ausschließlich die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Sanierung zum Effizienzhaus (EH): Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Standards werden gefördert:
- EH Denkmal EE oder Denkmal NH
- EH 70, 70 EE oder 70 NH
- EH 55, 55 EE oder 55 NH
- EH 40, 40 EE oder 40 NH.
- Eine zusätzliche Förderung wird gewährt für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
- Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
- Eine "Effizienzgebäude NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
- Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Gebende, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der maximale Kreditbetrag beträgt für Investive Maßnahmen 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Bei der Energetischen Fachplanung und Baubegleitung beträgt der maximale Kreditbetrag 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben gefördert.
- Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70: 10 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55: 15 Prozent
- Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40: 20 Prozent.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
- Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.
- Mit Nachweis der angefallenen förderfähigen Kosten wird ein Tilgungszuschuss für die Energetische Fachplanung und Baubegleitung von 50 Prozent und für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 50 Prozent gewährt.
- Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG-Förderung und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffizienter Neubau | Sanierung Nichtwohngebäude | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Smart Home / Hausautomation | Wärmepumpe | Energiemanagement
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe