Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude – Kredit (263)


Was wird gefördert?

Förderfähig ist ausschließlich die Sanierung von Nichtwohngebäuden, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

  • Sanierung zum Effizienzhaus (EH): Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Standards werden gefördert:
    • EH Denkmal EE oder Denkmal NH
    • EH 70, 70 EE oder 70 NH
    • EH 55, 55 EE oder 55 NH
    • EH 40, 40 EE oder 40 NH.
  • Eine zusätzliche Förderung wird gewährt für
    • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
    • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
  • Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
  • Eine "Effizienzgebäude NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
  • Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Gebende, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der maximale Kreditbetrag beträgt für Investive Maßnahmen 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Bei der Energetischen Fachplanung und Baubegleitung beträgt der maximale Kreditbetrag 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
  • Die Nachhaltigkeitszertifizierung wird mit 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben gefördert.
Mit Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Standards wird ein Tilgungszuschuss gewährt:
  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
  • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 70: 10 Prozent
  • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 55: 15 Prozent
  • Effizienzgebäude/Effizienzhaus 40: 20 Prozent.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
  • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
  • Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.
  • Mit Nachweis der angefallenen förderfähigen Kosten wird ein Tilgungszuschuss für die Energetische Fachplanung und Baubegleitung von 50 Prozent und für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 50 Prozent gewährt.
Kumulierung:
  • Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG-Förderung und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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