Förderprogramm: KfW - Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (Nr. 293)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen. Förder­fähig im Inland sind Investitionen in die Er­richtung, den Er­werb sowie die Modernisierung von Anlagen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüssel­komponenten
  • Klimafreundliche Produktions­verfahren
  • Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
  • Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
  • Verteil­netze Abwärme­nutzung und Fern­wärme/-kälte
  • Energie­speicher
  • Herstellung von Bio­masse, Bio­gas und Bio­kraft­stoffen
  • Wasser-, Abwasser- und Abfall­management
  • Kohlen­stoff­dioxid Transport/Speicherung
  • Nach­haltige Mobilität.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Für Vorhaben in Deutschland sind folgende in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro antragsberechtigt:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Vorhaben innerhalb der EuropäischenUnion (EU) können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind die folgenden Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz in der EU
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in der Europäischen Union.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Kreditbetrag beträgt maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
Klimazuschuss:
  • Der Klimazuschuss stellt ein befristetes Angebot der KfW dar.
  • Die Höhe des maximalen Klimazuschusses variiert (aktuell bis zu 6 Prozent des zugesagten Kreditbetrags).
  • Der Klimaschuss ist nur in Verbindung mit dem Kredit erhältlich .
  • Der Klimazuschusses ist gemeinsam mit dem Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfe­grenzen möglich.
  • Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz, für dieselben förder­ähigen Kosten nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinsitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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