Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energie- u. Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen u. Prozessen


Was wird gefördert?

Förderfähig sind weiterhin insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Nutzung von Prozessabwärme
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater*innen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Kumulierung:
  • Für Maßnahmen, die über die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden, dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Kreise beantragt und in Anspruch genommen werden. Dieses Kumulierungsverbot umfasst auch Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG und dem KWKG.
  • Fördermittel für eine Energieberatung nach der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ können hingegen in Anspruch genommen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten dürfen in diesem Fall jedoch nicht zusätzlich im Rahmen dieses Förderprogramms geltend gemacht werden.
  • Es ist nicht zulässig für die gleichen Maßnahmen sowohl einen Antrag bei der KfW als auch beim BAFA oder im EEW- Förderwettbewerb zu stellen.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1883
E-Mail-Adresse: eew@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

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