Förderprogramm: Stadt Marburg - Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Erwerb eines Elektro-Fahrrades, eines Elektro-Lastenrades oder eines (Elektro-)Lasten-/Kinderanhängers aus dem regionalen Fachhandel (aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf) mit einem eigenen lokal ansässigen Reparaturbetrieb im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
  • Die geförderten Fahrräder müssen von den Antragstellenden mindestens zwei Jahre in deren Besitz verbleiben (gem. Kaufdatum).
  • Die Förderung für Elektro-Fahrräder ist auf bis zu zwei Anträge im Jahr je Haushalt beschränkt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle in Marburg mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss erfolgt durch Ausgabe von "Marburg Gutscheinen" und regionalen "Klimaboni". Er setzt sich wie folgt zusammen:
  • Kaufprämie Elektro-Fahrrad: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 100 Klimaboni
  • Kaufprämie Elektro-Lastenrad: 1.000 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
  • Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
  • Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder: 500 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 26 Klimaboni, ab 2.000 km innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb.
Kumulierung: Eine Kumulierung verschiedener Förderprogramme ist in der Regel ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Markt 1
35037 Marburg
Frau Jennifer Bunk
Telefon: 06421/201-1421
Fax: 06421/201-981421
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de

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