Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Sanierungsprämie


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme an Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet Tübingen, die aus einer qualifizierten Sanierungsberatung abgeleitet wurde.
  • Als Voraussetzung für die Förderung muss einer der folgenden Energieberichte erstellt worden sein:
    • Sanierungsfahrplan BW (gemäß Sanierungsfahrplan-Verordnung des Landes Baden-Württemberg)
    • Sanierungsfahrplan oder –konzept aus der BAFA „Energieberatung für Wohngebäude“ (gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
    • Beratungsbericht aus dem Gebäude-, Detail-, oder Heiz-Check der Verbraucherzentrale
    • Beratungsprotokoll im Rahmen der „Energiekarawane“.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften für ihr Wohneigentum sowie Mieter*innen für ihr Mietobjekt, sofern die Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme vorlag.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Sanierungsmaßnahme wird mit einem pauschalen Zuschuss von 500 Euro für Sanierungen oder dem Austausch der Heizungsanlage nach Vorlage folgender Energieberichte gefördert:
    • Sanierungsfahrplan oder -konzept aus der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA)
    • Beratungsprotokoll im Rahmen der Energiekarawane.
  • Die Sanierungsmaßnahme wird mit einem pauschalen Zuschuss von 250 Euro für Sanierungen oder dem Austausch der Heizungsanlage nach Vorlage folgender Energieberichte gefördert:
    • Beratungsbericht aus dem Gebäude-, Detail-, oder Heiz-Check der Verbraucherzentrale.
  • Wurde als Maßnahme aus dem BAFA-Sanierungsfahrplan eine Anlage zur Wärmeerzeugung (Energieträger Öl oder Gas) gegen eine Wärmepumpe zur Beheizung des gesamten Gebäudes ausgetauscht gelten folgende pauschale Zuschusshöhen:
    • Einfamilienhäuser bis zwei Wohneinheiten:
      • Wärmepumpe (Luft/Wasser oder Luft/Luft) pauschal 1.000 Euro
      • Wärmepumpe (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) pauschal 2.000 Euro
    • Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten:
      • Wärmepumpe (Luft/Wasser oder Luft/Luft) pauschal 2.000 Euro
      • Wärmepumpe (Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) pauschal 4.000 Euro.
    • Voraussetzung ist, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen worden ist und die Anlage auf der BAFA-Liste Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis gelistet ist.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, jedoch darf die Gesamtsumme der Förderung die Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahme nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de

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