Förderprogramm: Gemeinde Seefeld - Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet


Was wird gefördert?

Gefördert werden können Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes von Seefeld in allen nicht widerrechtlich erbauten Wohngebäuden, deren baulicher Zustand erhaltungswürdig ist, sowie bei Neubauten. Ziel des Programms ist die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Energie.

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches
  • Gefördert wird der Anschluss an ein Gebäude-, Quartier- oder Wärmenetz
  • Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen nur inklusive fest verbauter Speichermedien mit intelligenter Steuerung zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen. Des Weiteren werde PV-Balkonkraftwerke gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage sowie Mieter*innen mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer*innen.
  • Wird eine Hausverwaltung mit der Antragstellung beauftragt, sind entsprechende Vollmachten aller Eigentümer*innen erforderlich.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuschüsse beschränken sich auf höchstens 5.000 Euro innerhalb von fünf Jahren je Gebäude. Maßgebend für die Auszahlung ist der Nachweis der bezahlten Abschlussrechnungen. Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Es ist eine Förderung in Höhe von 5 Prozent der anrechenbaren förderfähigen Kosten entsprechend des BAFA Förderbescheids möglich, maximal 5.000 Euro
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: Es ist eine Förderung in Höhe von 5 Prozent der Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro möglich.
  • PV und Energiespeicher: Gefördert werden mit 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.000 Euro
  • PV-Balkonkraftwerke: Hier wird mit einem Pauschalbetrag von 75 Euro für ein Modul und 150 Euro für zwei Module bezuschusst. Die maximale Förderung von 150 Euro ist nur einmal pro Einspeisepunkt (Stromzähler) möglich.
  • Die Gemeinde behält sich vor, auch bestimmte Maßnahmen zu fördern, die besondere Energiespareffekte erwarten lassen. (z.B. Transparente Wärmedämmung, Stirlingmotoren, Gasbetriebene Wärmepumpen, etc). Über Investitionen für eine mögliche Förderung unter 2.000 Euro entscheidet die Verwaltung.
Kumulierung: Eine Förderung durch die Gemeinde ist auch neben anderen staatlichen Förderungen möglich, insgesamt darf die Mehrfachförderung 60 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Seefeld
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Telefon: 08152/79 14-33
Fax: 08152/9 84 18-33
E-Mail-Adresse: spengler@seefeld.de
Internet: www.seefeld.de

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