Förderprogramm: Gemeinde Seefeld - Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet


Was wird gefördert?

Gefördert werden können Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes von Seefeld in allen nicht widerrechtlich erbauten Wohngebäuden, deren baulicher Zustand erhaltungswürdig ist, sowie bei Neubauten. Ziel des Programms ist die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Energie.

  • Gefördert wird der Anschluss an ein Gebäude-, Quartier- oder Wärmenetz
  • Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen nur inklusive fest verbauter Speichermedien mit intelligenter Steuerung zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen. Des Weiteren werden PV-Balkonkraftwerke gefördert.
  • Gefördert wird die gesamten Aufwendungen zur Nutzung von Regenwasser zum Beispiel für Gartengießen, für Toilette oder Waschmaschine.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage sowie Mieter*innen mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer*innen.
  • Wird eine Hausverwaltung mit der Antragstellung beauftragt, sind entsprechende Vollmachten aller Eigentümer*innen erforderlich.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuschüsse beschränken sich auf höchstens 5.000 Euro innerhalb von fünf Jahren je Gebäude. Maßgebend für die Auszahlung ist der Nachweis der bezahlten Abschlussrechnungen. Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung: Es ist eine Förderung in Höhe von 750 Euro möglich.
  • PV-Anlagen inklusive Energiespeicher: Der Zuschuss beträgt 500 Euro. Für MFH entfällt die Pflicht für Speichermedien.
  • PV-Balkonkraftwerke: Hier wird mit einem Pauschalbetrag von 75 Euro für ein Modul und 150 Euro für zwei Module bezuschusst. Die maximale Förderung von 150 Euro ist nur einmal pro Einspeisepunkt (Stromzähler) möglich.
  • Die Gemeinde behält sich vor, auch bestimmte Maßnahmen zu fördern, die besondere Energiespareffekte erwarten lassen. (z.B. Transparente Wärmedämmung, Stirlingmotoren, Gasbetriebene Wärmepumpen, etc). Über Investitionen für eine mögliche Förderung unter 750 Euro entscheidet die Verwaltung.
  • Die Nutzung von Regenwasser wird ab einer Investitionssumme von mindestens 1.000 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal 1.000 Euro.
Kumulierung: Eine Förderung durch die Gemeinde ist auch neben anderen staatlichen Förderungen möglich, insgesamt darf die Mehrfachförderung 60 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Seefeld
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Telefon: 08152/79 14-33
Fax: 08152/9 84 18-33
E-Mail-Adresse: spengler@seefeld.de
Internet: www.seefeld.de

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