Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW – Förderlinie kommunal
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere
- der Ausbau eines Dachgeschosses,
- das Aufstocken eines Gebäudes,
- der Anbau an ein Gebäude,
- die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder
- die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens über die L-Bank.
- Die Subvention beläuft sich bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 Prozent gegenüber der konkreten Vergleichsmiete (OVM) auf 45 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.
- Aufgrund des Eigenkapitaleinsatzes sind 80 Produkt der Gesamtkosten berücksichtigungsfähig.
- Die Gesamtkosten des Vorhabens setzen sich zusammen aus Bau- und Grundstückskosten.
- Zu beantragen ist das MW 30-Darlehen mit insgesamt 30 Jahren Zinsverbilligung entsprechend der Dauer der Miet- und Belegungsbindung.
- Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von 100 Prozent in einen Zuschuss umgewandelt werden.
- Folgende Zusatzförderungen werden angeboten:
- Ab Erreichung eines Energiesparhauses wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 50 Euro je m² Wohnfläche, maximal 3.500 Euro je m² Wohnfläche gewährt.
- Bei Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2 wird der Festbetrag der Basisförderung i. H. v. 3.500 Euro je m² Wohnfläche um 5 Prozent für die barrierefreie Wohnfläche erhöht.
- Bis zu 25 Prozent der Basisförderung als Erhöhung für Mehrkosten, die Ihnen für innovative Vorhaben entstehen, soweit wir das Objekt als innovativ anerkennen.
- Bei Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen können wir 40 Prozent der nachweislich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 20 Prozent der Basisförderung gefördert werden. Personelle Maßnahmen können wir nur durch einen Zuschuss fördern.
- Der Tilgungssatz beträgt 2 Prozent und kann während der ersten Sollzinsbindung nicht mehr angepasst werden.
- Die Mietwohnraumfinanzierung kann zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzie-rung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förder-fähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht über-schreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
- Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe