Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Effiziente Beleuchtungstechnik für Unternehmen


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Sanierungen von Beleuchtungsanlagen, die gegenüber den Altanlagen 50 Prozent Energie einsparen. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe des Förderantrags.
  • Des Weiteren wird ein Leuchtenaustausch nur in Verbindung mit der Installationvon zusätzlicher Tageslicht-und/oder Bewegungssteuerung ergänzend zum Austausch der Leuchten gefördert. Eine Nachrüstung allein wird nicht gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Stromkunden der STAWAG sind, d. h. einen Stromliefervertrag für das zu sanierende Objekt mit der STAWAG abgeschlossen haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines investitionsabhängigen Zuschusses.
  • Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Investitionssumme (bezogen auf den Nettopreis), maximal jedoch 5.000 Euro.
  • Fördervoraussetzungen: Die Gewerbefläche muss größer als 100 m² und die Beleuchtungstechnik älter als 10 Jahre sein. Die Gesamtfläche kann auch aus mehreren getrennten Flächen bestehen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit Förderprogrammen Dritter ist möglich, soweit dies nach den anderen Förderprogrammen zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 -22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Beleuchtung

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