Förderprogramm: Niedersachsen - Förderung von Bürgerbussen


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Kleinbusse, die von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern im ÖPNV-Linienverkehr betrieben werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine jährliche Betriebsleistung von 20.000 Wagen-km im Linienverkehr nach § 42 PBefG erreicht wird.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und Linienverkehr nach §42 PBefG in Niedersachsen betreiben, entweder als Genehmigungsinhaber, als Bet­riebsführer oder als Auftragnehmer. Gleichgestellt sind Unternehmen mit Betriebssitz außerhalb Niedersachsens, die mindestens 80 v.H. Linienverkehre nach §42P BefGin Niedersachsen erbringen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendungen werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen als Projektför­derung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
  • Die Förderquote beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstbeschaffung zur Einrichtung neuer Linien und zur Erweiterung oder Verdichtung bestehender Linien oder die Ersatzbeschaffung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511/53333-154
E-Mail-Adresse: folta@lnvg.de
Internet: www.nbank.de

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