Förderprogramm: Niedersachsen - Förderung von Verknüpfungsanlagen ÖPNV/SPNV an Bahnhöfen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden können Ladegeräte für die Aufladung von Elektrofahrrädern und Elektroautos.
  • Zuwendungsfähig sind sowohl Aus- und Neubauten, als auch Grunderneuerungen.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die barrierefreie Herstellung der beantragten Maßnahmen. Haltestellen können nur dann gefördert werden, wenn diese im ÖPNV-Linienverkehr bedient werden.
  • Im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau eines oder mehrerer der genannten Umfeldmaßnahmen kann auch der sich anschließende Bahnhofsvorplatz als verbindendes Element gefördert werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie private Unternehmen mit mehr als 50 v.H. öffentlicher Beteiligung erhalten. Diese haften für die Sicherheit und für den laufenden Betrieb während der Zweckbindungsfrist.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
  • Das Mindestvolumen der Ausgaben für eine Förderung liegt bei 35.000 Euro je Antrag inkl. Grunderwerb, Fundamentierung und Aufstellung, Kabeltrassenherstellung sowie Anschluss der Anlage. Es ist zulässig, an einer ÖPNV-Station Ladestationen für P+R-Nutzer und B+R-Nutzer gemeinsam zu beantragen.
  • Der Zuschuss beträgt höchstens 75 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderung ist begrenzt auf die Ladesäulen mit einer bedarfsgerechten Anzahl an Ladeanschlüssen mit folgenden Höchstbeträgen zuwendungsfähiger Ausgaben (Bau, Grunderwerb, Anschaffung, Montage, Kabelverlegung usw.): für Elektroautos je Ladesäule 7.500 Euro und für Elektrofahrräder je Ladesäule 6.000 Euro.
  • Die Zweckbindung für die mit der Zuwendung beschaffte Anlage beträgt fünf Jahre.
  • Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511/53333-163
E-Mail-Adresse: adolf@lnvg.de
Internet: www.nbank.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme
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