Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen


Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt.
  • Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Kumulierung:
  • Zuwendungen können für dieselbe Maßnahme nicht mit Zuwendungen aus anderen Bereichen des Programms progres.nrw oder anderen Förderprogrammen kumuliert werden.
  • Eine Kumulierung der Zuwendungen mit Krediten der NRW.BANK ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1928
E-Mail-Adresse: progres.emob@bra.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes NRW
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/837-1001
Internet: www.wirtschaft.nrw.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme
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