Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderung energetische Sanierung
Was wird gefördert?
Gefördert werden die folgenden Maßnahmen:
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilien- und Reihenhäusern
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Wärmedämmung von Innenwänden, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Wohnungstüren
- Optimierung der Heizungsanlage (falls separat pro Wohneinheit; Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
- Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Gebäudes/der Wohnungseinheit, an bzw. in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder eine den Eigentümer*in bevollmächtige Person.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der Investitionskosten mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Wohneinheit.
- Für die Sanierung von denkmalgeschützten Wohnhäusern wird ein Bonus i.H.v. 1.000 Euro gewährt.
- Stehen für die zu fördernden Vorhaben Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes oder des Landes oder anderer Institutionen zur Verfügung, können diese neben den Fördermitteln der Hansestadt Lüneburg in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.
- Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen. Im anderen Fall können Fördermittel nach dieser Förderrichtlinie versagt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung energetische Sanierung“
Postfach 2540
21335 Lüneburg
Kontakt zum Fördergeber:
Hansestadt Lüneburg
Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hydraulischer Abgleich | Smart Home / Hausautomation
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe