Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Wärmenetzanschluss‐Programm


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Anschluss von Wohn- und Nichtwohngebäuden an Wärmenetze. Es sind sowohl Anschlüsse in Neubauten als auch Bestandsgebäude förderfähig.
  • Als Wärmenetz werden Wärmenetze bezeichnet, die mindestens zwei räumlich getrennte Gebäude auf mindestens zwei unterschiedlichen Grundstücken ausgehend von einer Energiezentrale mit Wärme versorgen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden die Anschlusskosten an ein Wärmenetz inkl.
    • der Wärmeübergabestation
    • des Rohrnetzes auf dem Grundstück des mit Wärme zu versorgenden Gebäudes
    • der Kosten der Installation und Inbetriebnahme
    • Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse.
  • Der Fördersatz beträgt einheitlich 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten.
  • Es werden maximal 50.000 Euro je Antrag bezuschusst.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen. Wird ebenfalls eine Förderung beim Bund oder Land beantragt, muss dies der Bewilligungsstelle mitgeteilt werden. Dies kann dazu führen, dass die städtischen Zuschüsse reduziert werden, da Bundes- und Landesförderprogramme in einigen Fällen eine Grenze für eine kumulierte Gesamtförderung vorschreiben.
  • Des Weiteren ist die Förderung mit allen städtischen Förderprogrammen kombinierbar, wenn es zu keiner Förderung des gleichen Fördertatbestands kommt. Eine Kombination dieser Förderung mit weiteren städtischen Förderprogrammen für den identischen Fördertatbestand ist nicht zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme

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