Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Wärmenetzanschluss‐Programm
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Anschluss von Wohn- und Nichtwohngebäuden an Wärmenetze. Es sind sowohl Anschlüsse in Neubauten als auch Bestandsgebäude förderfähig.
- Als Wärmenetz werden Wärmenetze bezeichnet, die mindestens zwei räumlich getrennte Gebäude auf mindestens zwei unterschiedlichen Grundstücken ausgehend von einer Energiezentrale mit Wärme versorgen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden die Anschlusskosten an ein Wärmenetz inkl.
- der Wärmeübergabestation
- des Rohrnetzes auf dem Grundstück des mit Wärme zu versorgenden Gebäudes
- der Kosten der Installation und Inbetriebnahme
- Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse.
- Der Fördersatz beträgt einheitlich 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten.
- Es werden maximal 50.000 Euro je Antrag bezuschusst.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen. Wird ebenfalls eine Förderung beim Bund oder Land beantragt, muss dies der Bewilligungsstelle mitgeteilt werden. Dies kann dazu führen, dass die städtischen Zuschüsse reduziert werden, da Bundes- und Landesförderprogramme in einigen Fällen eine Grenze für eine kumulierte Gesamtförderung vorschreiben.
- Des Weiteren ist die Förderung mit allen städtischen Förderprogrammen kombinierbar, wenn es zu keiner Förderung des gleichen Fördertatbestands kommt. Eine Kombination dieser Förderung mit weiteren städtischen Förderprogrammen für den identischen Fördertatbestand ist nicht zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Alle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe