Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Wärmepumpenprogramm


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen mit den folgenden Wärmequellen: Geothermie, Abwärme inkl. Abluft, Abwasserwärme und Außenluft.
  • Es sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude förderfähig.
  • Die Erschließung der Wärmequellen ist ebenfalls förderfähig (ausgenommen Außenluft).
  • Bei Bestandsgebäuden wird zusätzlich ein Zuschuss für die Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen in den Räumen gewährt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
in ihrer Eigenschaft als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen der Wohnung/des Gebäudes und Betreibende (z.B. Contractoren), sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nennleistung der anzuschaffenden Wärmepumpe. Je höher die Leistung, desto höher der pauschale Zuschuss.
    • Förderstufe I: ≤ 30 kW = 2.500 Euro
    • Förderstufe II: > 30 – 40 kW = 3.750 Euro
    • Förderstufe III: > 40 – 50 kW = 5.000 Euro
    • Förderstufe IV: > 50 kW = 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten (Anschaffung, Montage und Installation)
  • Bei der Nutzung von Erdwärme werden 5.000 Euro je Sonde bzw. Erdkollektor ausbezahlt.
  • Bei Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für die Nutzung der Wärmequelle.
  • Der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro je abgetrennten, beheizten Raum gefördert.
  • Es werden maximal 200.000 Euro je Antrag bezuschusst.
  • Voraussetzung für die Förderung ist ein rechnerischer Nachweis der belegt, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens
    • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
    • 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden im Bestand
    • 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden im Bestand
    • und 4,5 im Neubau erreicht wird.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
  • Eine Kombination mit Zuschüssen des geltenden städtischen Energiesparprogramms im Bereich Komplettsanierung ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Wärmepumpe

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