Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Wärmepumpenprogramm
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen mit den folgenden Wärmequellen: Geothermie, Abwärme inkl. Abluft, Abwasserwärme und Außenluft.
- Es sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude förderfähig.
- Die Erschließung der Wärmequellen ist ebenfalls förderfähig (ausgenommen Außenluft).
- Bei Bestandsgebäuden wird zusätzlich ein Zuschuss für die Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen in den Räumen gewährt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nennleistung der anzuschaffenden Wärmepumpe. Je höher die Leistung, desto höher der pauschale Zuschuss.
- Förderstufe I: ≤ 30 kW = 2.500 Euro
- Förderstufe II: > 30 – 40 kW = 3.750 Euro
- Förderstufe III: > 40 – 50 kW = 5.000 Euro
- Förderstufe IV: > 50 kW = 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten (Anschaffung, Montage und Installation)
- Bei der Nutzung von Erdwärme werden 5.000 Euro je Sonde bzw. Erdkollektor ausbezahlt.
- Bei Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für die Nutzung der Wärmequelle.
- Der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro je abgetrennten, beheizten Raum gefördert.
- Es werden maximal 200.000 Euro je Antrag bezuschusst.
- Voraussetzung für die Förderung ist ein rechnerischer Nachweis der belegt, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden im Bestand
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden im Bestand
- und 4,5 im Neubau erreicht wird.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
- Eine Kombination mit Zuschüssen des geltenden städtischen Energiesparprogramms im Bereich Komplettsanierung ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Alle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe