Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Heizungsaustauschprogramm
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Gefördert wird ein kompletter Ausbau und Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen im gesamten Gebäude. Ersetzt werden sollen diese durch Umweltwärme oder Nah‐ beziehungsweise Fernwärme oder Holz‐Pellets mit Staubfilter.
- Holz-Pellets sind in den Innenstadtbezirken und dem Stadtbezirk Bad Cannstatt nicht förderfähig.
- Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- Gebäudeeigentümer*innen, z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
- Betreibende der Anlage, z.B. Contractoren
- Mieter*innen und Pächter*innen, sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden Leistungen im Zusammenhang mit dem Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen, die damit verbundene Erfüllung des EWärmeG und die damit verbundene Infrastrukturmaßnahme.
- Maximal werden 200.000 Euro je Antrag bezuschusst. Fällt der Zuschuss der Förderstufe IV (> 50 kW) geringer aus als der Zuschuss der Förderstufe III (> 40 bis 50 kW) inklusive Infrastrukturzuschuss, wird der höhere Zuschuss bewilligt und ausbezahlt.
- Basisförderung:
- Entsorgung Tankanlage: 500 Euro
- Errichtung Pelletlager: 2.000 Euro
- Nah-/Fernwärmeanschluss: 5.000 Euro
- Erstellung Erdwärmesonde je Sonde / Eisspeicher / Erdkollektor: 5.000 Euro.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank, EnBW) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
- Im Bezug zum geltenden städtischen Energiesparprogramm ist die Kumulierung für unterschiedliche Fördertatbestände möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe