Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von kommunalem Mietwohnraum


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung sowie bei der Modernisierung bestehenden Mietwohnraums, einschließlich bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, unterstützt.
  • Förderfähig ist auch der Erwerb von leerstehenden Gebäuden, soweit sie zu Wohnraum umgebaut werden. Bestandsgebäude werden erhöht gefördert, um Leerstand zu beseitigen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinde sowie kommunale Zweckverbände.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
  • Zuschuss zu vorbereitenden planerischen Maßnahmen: bis zu 60 Prozent der Kosten, z.B. für Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe
  • Zuschuss:
    • im Bestand – bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten einschl. Wert des Baugrundstücks
    • Förderbonus Daseinsfürsorge – Erhöhung des Zuschuss um bis zu 5 Prozent: soweit mindestens 60 Prozent der geförderten Wohneinheiten für Berufsangehörige der Daseinsfürosrge oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sind
  • Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen, optional: bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Landratsämter und kreisfreie Städte

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

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