Förderprogramm: Hamburg - Hamburger Gründachförderung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die freiwillige Herstellung von Dach- und/oder Fassadenbegrünung auf bzw. an Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden und Infrastrukturbauwerken im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung
    • Es wird einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude gewährt.
    • Förderung für private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Förderung beträgt pauschal 60 Prozent der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen sowie der Fertigstellungspflege für 12 Monate anerkannt. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
    • Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
    • Förderung für sonstige Antragstellende: Die Förderung beträgt pauschal 60 Prozent für Kleinunternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 40 Prozent für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen und der Fertigstellungspflege entstehen. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
  • Fassadenbegrünung
    • Es wird einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude gewährt, ab 1.000 Euro Baukosten.
    • Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Förderung für private Antragstellende beträgt pauschal 60 Prozent der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Fassadenbegrünung sowie der Fertigstellungspflege für 24 Monate anerkannt.
    • Eigenleistung private Selbstnutzende: Eigenleistungen bei privaten Antragstellenden werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner*in, Dachdecker*in, Landschaftsbauer*in/-architekt*in, Architekt*in, Bauingenieur*in oder Biologe/Biologin (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 Prozent der Materialkosten gefördert.
    • Sonstige Antragstellende: Die Förderung für gewerblich tätige Antragstellende (u. a. Vermietende ab drei Wohneinheiten) beträgt pauschal 60 Prozent für Kleinunternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 40 Prozent für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Fassadenbegrünung und die Fertigstellungspflege für 24 Monate entstehen.
  • Gebäudebegrünung PLUS
    • Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 Prozent bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 Euro je Bauwerk.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Katrin Winkler, Sabine Schempp
Telefon: 040/24846-345, -276
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: k.winkler@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

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