Förderprogramm: Stadt Bonn - Förderprogramm Begrünung


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen inklusive Ausgaben für Entwurf und Planung. Förderfähig sind alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen wie Rankhilfen, Fassadenbegrünungssysteme (aber nicht die Fassadensanierung) und Pergolen, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen sowie vegetationstechnische Arbeiten zur Herstellung eines geeigneten Pflanzbereichs und vorbereitende Maßnahmen wie das im Zusammenhang mit der Installation der Fassadenbegrünung stehende Entfernen von versiegelten Bodenbelägen, die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch.
  • Dachbegrünungen bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen wie Garagen oder Carports in extensiver (mindestebs fünf Zentimeter besser aber eine höhere Substratauflage) oder intensiver Ausführung (ab 20 Zentimeter Substratstärke) inklusive Ausgaben für Entwurf und Planung. Förderfähig sind alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen wie z.B. Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht, Wurzelschutzbahn, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte sowie sonstige Nutzungsberechtigte, sofern der bzw. die Eigentümer*in bzw. der/die Erbbauberechtigte in die Maßnahme eingewilligt hat.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 Euro je Dachbegrünung.
  • Gefördert werden 30 Euro/m² bei extensiven Dachbegrünungen sowie 50 Euro/m² bei intensiven Dachbegrünungen, Retentionsdächern und Fassadenbegrünungen, höchstens jedoch 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
  • Eine Förderung von Dachbegrünungen ist für zusammenhängende Flächen ab einer Mindestgröße von 4 m² möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bonn
Amt 67-41, Klimaanpassung und -vorsorge
53103 Bonn
Telefon: 0228/77-5495
E-Mail-Adresse: begruenung@bonn.de
Internet: www.bonn.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
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