Förderprogramm: Stadt Dortmund - Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Entsiegelung


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Dachbegrünung: Gefördert werden Investitionen und Kosten für die Bepflanzung mit mehrjährigen vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von bestehenden Dächern sowie Ausgaben für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung.
  • Fassadenbegrünung: Gefördert werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen bei geeigneten Gebäuden und baulichen Anlagen inkl. Ausgaben für Entwurf und Planung. Hierzu gehören z.B. Fassadenbegrünungssysteme, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
  • Entsiegelung befestigter Flächen: Gefördert wird die Entsiegelung von befestigten Flächen (Pflaster, Beton, Asphalt, Steine) und deren Umwandlung in Vegetationsfläche. Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, d.h. es muss vor Ort versickert werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Der maximale Gesamtförderbetrag pro Zuwendungsempfänger*in beträgt 20.000 Euro pro Kalenderjahr. Jeder Quadratmeter der zu begrünenden Fläche ist nur einmal förderfähig.
  • Dachbegrünung und Fassadenbegrünung: Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 50 Euro/m² begrünter Fläche. Eine Förderung ist ab einer zusammenhängenden Fläche von 10 m² möglich.
  • Entsiegelung befestigter Flächen: Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 20 Euro/m² begrünter Fläche. Eine Förderung ist ab einer zusammenhängenden Fläche von 10 m² möglich.
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Dortmund
Umweltamt 60/5-3
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Telefon: 0231/50-10057
Fax: 0231/50-25428
E-Mail-Adresse: dlze@stadtdo.de
Internet: www.dortmund.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"