Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Förderprogramm Klimabonus


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Fördergegenstand Begrünung: Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung
  • Fördergegenstand Wassermanagement: Regenwassermanagement, Trinkbrunnen
  • Fördersäule Erneuerbare Energien: Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen als Grund- und/oder Gebäudeeigentümer*innen (private oder Gesellschaften) oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

Grundsätzlich gelten folgende Förderquoten:
  • Begrünung: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Begrünungsmaßnahmen
  • Wassermanagement: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Wassermanagementmaßnahmen
  • Solaranlagen:
    • Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen: Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Solaranlagen
    • Solar-Gründächer: Erfüllt die Maßnahme die Anforderungen an Solar-Gründächer, ist für diese eine erhöhte Förderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Solaranlage, zusätzlich zur Förderung der Kosten für die Dachbegrünung, möglich.
    • Mini-PV-Anlagen: Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für „Mini-PV-Anlagen“. Inhabende eines Frankfurt-Passes erhalten eine Förderung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur: Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten eines Batteriespeichers oder der Ladeinfrastruktur
  • Bonus für Gemeinschaftsprojekte: Steigerung der Förderquoten aller beantragten Fördergegenstände um fünf Prozentpunkte
  • Begrenzung der Förderquoten für Unternehmen: Aufgrund der Limitationen des europäischen Beihilferechts gelten folgende maximale Förderquoten für Unternehmen:
    • Großunternehmen: Maximale Förderquote von 40 Prozent
    • Mittlere Unternehmen: Maximale Förderquote von 50 Prozent
    • Kleine Unternehmen: Maximale Förderquote von 60 Prozent.
Die maximale Fördersumme pro Fördersäule und Gebäude (inklusive Nebengebäude) beträgt 50.000 Euro brutto. Dies gilt inklusive der durch den Bonus erhöhten Fördersummen und über mehrere Förderanträge hinweg. Kumulierung:
  • Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Programme dürfen, sofern diese Programme eine Kumulierung ebenfalls zulassen, die gesamten Fördermittel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
  • Die Kombination mit einer Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist zulässig und von der Anzeigepflicht befreit.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Frankfurt am Main
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
E-Mail-Adresse: klimabonus@stadt-frankfurt.de
Internet: www.frankfurt.de

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