Förderprogramm: Stadt Freiburg - Förderprogramm GebäudeGrün hoch³


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden u.a. Dach- und Fassadenbegrünungen.
  • Es wird eine standardisierte, kostenlose Beratung für Interessierte angeboten. Diese erfolgt nach der Antragstellung und vor der Umsetzung der Maßnahme.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden und Grundstücken
  • Erbbauberechtigte, Mieter*innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin
  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro pro Jahr (gemäß KMU-Definition der EU-Kommission)
  • Städtische Gesellschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung:
    • Die Förderung unterteilt sich in eine Grundförderung und eine Förderung zusätzlicher Fördermodule.
    • Die maximale Grundförderung beträgt 25 Euro/m², maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.
    • Eine zusätzliche Förderung von 50 Euro wird für die für die Verwendung von biodiversitätsförderndem Saatgut bestehend aus mindestens 30 verschiedenen Pflanzenarten - vorwiegend Kräutern und Gräsern (bevorzugt gebietsheimisch) zur Erhöhung der Verdunstungsleistung - auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 15 m² gewährt.
    • Zusätzliche Fördermodule sind:
      • Modul 1: Intensivbegrünung (Dachgarten)
      • Modul 2: Solar-Gründach
      • Modul 3: Biodiversitätsgründach
      • Modul 4: Retentionsgründach.
  • Fassadenbegrünung:
    • Die maximale Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.
    • Die Förderung wird ab mindestens 200 Euro förderfähiger Kosten gewärhrt.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln der Stadt Freiburg (z. B. Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ sowie „Artenschutz in der Stadt“) kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79102 Freiburg
Telefon: 0761/201-6188
E-Mail-Adresse: klimawohnen@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-0, 0761/201-1111
Internet: www.freiburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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