Förderprogramm: Stadt Krefeld - Umweltfreundliches Leben in Krefeld - soziale Förderung


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Steckerfertige Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke)
  • Stromspar-Check der Caritas.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtig sind Eigentümer*innen sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen in deren Eigentum sich die Gebäude befinden.
  • Zur Beantragung einer steckerfertigen, bzw. Balkon-PV-Anlage sind auch Mieter*innen berechtigt. Im Zuge der Antragstellung ist in diesem Fall eine Einverständniserklärung der jeweiligen Eigentümer*in, bzw. Eigentümergemeinschaft über die Installation einer Balkon-PV-Anlage mit einzureichen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit fördert die Kosten eines Balkonkraftwerks für Haushalte mit geringem Einkommen unter Nachweis des Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII mit einem erhöhten Satz von 75 Prozent bis maximal 600 Euro.
  • Sofern ein Stromspar-Check der Caritas durchgeführt wird, beträgt die Förderung 100 Prozent bis maximal 600 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle / Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von der Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail-Adresse: klimafreundlicheswohnen@krefeld.de
Internet: www.krefeld.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
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