Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Dachbegrünungen
  • Fassadenbegrünung
  • Begrünung von entsiegelten Flächen.
Maßnahmen, die aufgrund von anderen Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen vorgeschrieben sind (z.B. Bebauungspläne, Begrünungsordnung der Stadt Mannheim, Bauordnung, Baugenehmigung, o.ä.) werden nicht gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung: Der Zuschuss beträgt maximal 20 Euro/m² begrünte Dachfläche bis 200 m², für jeden weiteren m² beträgt der Zuschuss 15 Euro/m² bis zu einer Höchstgrenze von maximal 16.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
  • Fassadenbegrünung:
    • Maßnahmen, die in den stadtklimatisch am stärksten belasteten Gebieten durchgeführt werden, werden wie folgt bezuschusst:
      • Förderfähige Kosten bis zu 6.000 Euro: 100 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 3.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft
      • Förderfähige Kosten über 6.000 Euro: 50 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 25.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft.
    • Maßnahmen, die in den stadtklimatisch stark belasteten Gebieten durchgeführt werden, werden wie folgt bezuschusst:
      • Förderfähige Kosten bis zu 12.000 Euro: 100 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 3.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft
      • Förderfähige Kosten über 12.000 Euro: 25 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 12.500 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft.
    • Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Maßnahmen unterhalb eines Fördervolumens von 200 Euro werden nicht gefördert.
  • Entsiegelung und Begrünung: Es werden Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 20 m² gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Euro/m² begrünter, entsiegelter Fläche bis 100 m², für jeden weiteren m² beträgt der Zuschuss bis 30 Euro pro m² bis zu maximal 11.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
Kumulierung: Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Mitteln aus anderen Förderprogrammen ist zulässig. Jedoch können diese anderen Förderprogramme gegebenenfalls eine Kumulation (additive Nutzung von Förderungen) ausschließen. Die Summe aller Förderungen darf maximal 100 Prozent der Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/290 1590
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
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