Förderprogramm: Kreis Mettmann - Förderprogramm E-Lastenfahrräder für Privatpersonen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investition in serienmäßig hergestellte und elektronisch betriebene Lastenfahrräder (E-Lastenfahrräder) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt bis maximal 25 Prozent der Anschaffungskosten bei maximal 1.000 Euro pro Lastenfahrrad.
Kumulierung: Der Fördergegenstand der Förderrichtlinie für E-Lastenfahrräder im Kreis Mettmann kann nicht mit anderen Fördermitteln, z.B. vergleichbare Förderprogramme der kreisangehörigen Städte, bzw. möglicher zukünftiger Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene, kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Kreis Mettmann
Stabsstelle Klimaschutz
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Telefon: 02104/99-2840
E-Mail-Adresse: E-Lastenrad-Foerderprogramm@kreis-mettmann.de
Internet: www.kreis-mettmann.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme
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