Förderprogramm: Stadt Schweinfurt - Förderprogramm Photovoltaik / Batteriespeicher

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Installation einer neu erworbenen, fest installierten
    • Dach-Photovoltaik-Anlage
    • Fassaden-Photovoltaik-Anlage
    • Balkonsolarmodulen.
  • Gefördert wird die Installation von neu erworbenen Batteriespeichern ab einer Speicherkapazität von 3 kWh, soweit diese ausschließlich über eine bestehende oder neu zu errichtende Photovoltaikanlage gespeist werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in der Stadt Schweinfurt sind sowie entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von

  • der Maximalkapazität der Photovoltaik (kWp). Sie beträgt 100 Euro pro angefangene kWp, maximal jedoch 1.000 Euro
  • der Kapazität des Speichers. Sie beträgt pauschal 300 Euro zuzüglich 100 Euro je die Minimalkapazität von 3 kWh übersteigende Kilowattstunde, maximal jedoch 1.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs - und Umweltamt
Markt 1
97421 Schweinfurt

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Schweinfurt
Referat III
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/51-3453
Fax: 09721/51-601
E-Mail-Adresse: umweltschutz@schweinfurt.de
Internet: www.schweinfurt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher | Photovoltaik

Übersicht über alle Förderprogramme

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