Förderprogramm: Stadt Siegen - Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Maßnahmen an Flachdächern oder weiteren Dächern bis zu 15° Neigung: Maßnahmen zur Dachabdichtung und Aufbau der Vegetationstragschicht inklusive Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat, Ansaat oder Pflanzen.
  • Maßnahmen an Gebäudefassaden: vorbereitende Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Schutzanstrich, Verfugen), Bodenaufbereitung bzw. ‐austausch, Rankhilfen, bodengebundene, Fassadenbegrünungssysteme und Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften. Auch Vereine oder sonstige Gruppen können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht der Gebäudeeigentümer*innen vorliegt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro/m², jedoch maximal 800 Euro pro Maßnahme.
  • Fassadenbegrünung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 500 Euro je Maßnahme.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Siegen
Abteilung 4/7 · Umwelt
Postfach 10 03 52
57003 Siegen

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Siegen
Abteilung Umwelt
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3376
Fax: 0271/404-36-3376
E-Mail-Adresse: umwelt@siegen.de
Internet: www.siegen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"