Förderprogramm: Stadt Siegen - Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm, Handlungsfeld Mobilität

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • die Anschaffung von Lastenrad oder E‐Lastenrad
  • die Anschaffung von E‐Roller oder E‐Motorrad
  • eine Kauf‐Prämie für gebrauchte E‐Autos
  • die Errichtung eines Solarcarports/einer Solargarage.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Siegen, Mieter*innen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Siegen sowie Privatpersonen aus Siegen (keine Unternehmen oder Institutionen).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • die Anschaffung von Lastenrad oder E‐Lastenrad: bis 25 Prozent, maximal 400 Euro
  • die Anschaffung von E‐Roller oder E‐Motorrad: bis 25 Prozent, maximal 750 Euro
  • eine Kauf‐Prämie für gebrauchte E‐Autos: pauschal 500 Euro
  • die Errichtung eines Solarcarports/einer Solargarage: pauschal 400 Euro, bei Kombination mit der Errichtung einer E-Ladesäule/Wallbox 800 Euro pauschal.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Siegen
Stabsstelle Klimaschutz
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3450
Fax: 0271/404-3213
E-Mail-Adresse: l.daub@siegen.de
Internet: www.siegen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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