Förderprogramm: Stadt Siegen - Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm, Handlungsfeld Erneuerbare Energien


Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • Errichtung solarthermische Anlage auf Bestandsgebäude
  • Installation Stecker‐Solar‐Gerät bis 0,8 kWp
  • Einbau von Biomasseheizungen mit Filter
  • Installation von Erdwärmepumpen/Sole-Wasser-Wärmepumpen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Siegen, Mieter*innen sowie Eigentümer*innen von Immobilien in Siegen sowie Privatpersonen aus Siegen (keine Unternehmen oder Institutionen).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Errichtung solarthermische Anlage: Anlage für Warmwasserbereitung 500 Euro pauschal, Anlage zur Heizungsunterstützung/Kombi‐Anlage 750 Euro pauschal, gilt nicht für Neubauten
  • Installation Stecker‐Solar‐Gerät bis 0,6 kWp: 150 Euro pauschal
  • Einbau von Biomasseheizungen mit Filter: 500 Euro pauschal, gilt nicht für Neubauten
  • Installation von Erdwärmepumpen/Sole-Wasser-Wärmepumpen: 800 Euro pauschal, gilt für Neubauten und Bestandsgebäude.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Siegen
Stabsstelle Klimaschutz
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3450
Fax: 0271/404-3213
E-Mail-Adresse: l.daub@siegen.de
Internet: www.siegen.de

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