Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Mini-Solaranlagen (Balkon-PV-Anlagen)


Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die An­schaffung und Installation von stecker­fertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modul­wechsel­richter.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümer*in von selbstgenutztem Wohneigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind erschöpft. Mietende von Wohn­ein­heiten können weiterhin Anträge stellen.
  • Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 Euro pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 Euro liegen.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehörteile, Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau sind nicht zuwendungsfähig.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Internet: www.lfi-mv.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-0
Fax: 0385/6363-1212
E-Mail-Adresse: info@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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