Förderprogramm: Stadt Osnabrück - Grün statt Grau – Das Osnabrücker Begrünungsprogramm


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur dauerhaften Herstellung von Dach-und Fassadenbegrünung auf bzw. an Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden sowie
  • die Entsiegelung und Begrünung von bisher versiegelten Flächen.


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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Osnabrück.
  • Ein Zusammenschluss von Antragsstellenden, z.B. um die Bagatellgrenze der Förderung zu erreichen oder weil es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist möglich. In diesem Fall wird ein gemeinsamer Antrag gestellt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung: Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden (Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 30°) sowie auf (baurechtlich bereits genehmigten) Neubauten, insofern es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Förderfähig sind:
    • alle anfallenden Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung der Dachbegrünung stehen
    • die Fertigstellungspflege im ersten Jahr
    • Maßnahmen zur nachträglichen Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) des Daches im direkten Zusammenhang mit der Installation eines Gründaches.
  • Fassadenbegrünung: Gefördert werden großflächige Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie an Neubauten, insofern es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Förderfähig sind:
    • alle anfallenden Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung der Fassadenbegrünung stehen, darunter fallen beispielsweise Rankhilfen, Rankpflanzen, Pflanzgefäße sowie bei bodengebundenen Systemen die Entsiegelung der dafür notwendigen Fläche
    • die Fertigstellungspflege im ersten Jahr.
  • Der Zuschuss für private Hauseigentümer beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro der förderfähigen Kosten. Es wird ein maximaler Zuschuss bei Dachbegrünung von 60 Euro/m² plus Fertigstellungspflege, insgesamt nicht mehr als 7.500 Euro sowie bei Fassadenbegrünung insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro gewährt.
  • Die maximale Zuschusshöhe bei Unternehmen und gemeinnützige, kulturelle oder religionsgemeinschaftliche Institutionen und Vereine, öffentliche und kirchliche Träger hängt von den Investitionskosten und der Betriebsgröße ab. Die maximale Beihilfeintensität beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei Großunternehmen bis zu 40 Prozent. Auch hier liegt die Bagatellgrenze bei 500 Euro der förderfähigen Kosten. Es wird ein maximaler Zuschuss bei Dachbegrünung von 50 Euro/m² plus Fertigstellungspflege, insgesamt nicht mehr als 15.000 Euro sowie bei Fassadenbegrünung insgesamt nicht mehr als 10.000 Euro gewährt.
  • Maßnahmen in der Innenstadt erhalten eine erhöhte Förderquote um bis zu + 10 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt 70 Euro/m² Dachbegrünung.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Zuschuss-/Förderprogrammen ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist und der verbleibende Eigenanteil des Antragsstellers mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Osnabrück
Kontaktstelle Wohnraum
Bierstraße 32
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/323-3600, -3601
E-Mail-Adresse: steinkamp@osnabrueck.de
Internet: www.osnabrueck.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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