Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm zur rationellen Energieverwendung, Förderbaustein „Photovoltaikanlagen“


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, die für mindestens 15 Jahre am Standort Heidelberg betrieben und bei Bedarf durch Reparaturmaßnahmen erhalten werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen ist in folgendem Umfang förderfähig:
  • Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bis 100 kWp: 100 Euro/kWp, maximal 10.000 Euro je Objekt
  • Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen: bis 30 kWp 250 Euro/kWp, über 30 kWp bis 100 kWp 150 Euro/kWp, maximal 18.000 Euro je Objekt
  • Photovoltaikanlagen an Fassadenflächen bis 50 kWp: 200 Euro/kWp, maximal 10.000 Euro je Objekt
  • Die Installation und Inbetriebnahme sogenannter Balkonmodule an Gebäuden oder in Gebäudenähe wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Für Inhabende des Heidelberg-Pass+ und des Heidelberg-Pass, die eine solche Anlage an ihrem Wohnsitz installieren und betreiben, beträgt der Fördersatz 100 Prozent der Kosten abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 750 Euro (50 Prozent von 1.500 Euro), in Fällen des Heidelberg-Pass bei 1.450 Euro (1.500 Euro abzüglich 50 Euro).
Kumulierung:
  • Die kombinierte Förderung einer Maßnahme aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg ist nicht möglich.
  • Die Kumulierung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Fördertöpfen ist möglich und sogar Fördervoraussetzung. Vorgaben des anderen Fördermittelgebers zu Höchstgrenzen (beispielsweise im Hinblick auf eine Kumulierung) wendet die Stadt Heidelberg entsprechend an.
  • Die Kumulierung einer BEG WG-Maßnahme zum Neubau mit einer Förderung durch die Stadt Heidelberg ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-18161, -18141
E-Mail-Adresse: klimasuchtschutz@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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